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   BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84   

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BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84 (https://dejure.org/1986,6092)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1986 - 7 AZR 259/84 (https://dejure.org/1986,6092)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 259/84 (https://dejure.org/1986,6092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines bei den britischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland Beschäftigten - Ordnungsgemäße Beteiligung der Personalvertretung( Betriebsvertretung) bei der Kündigung - Bedeutung der Sieben-Tage-Frist bei nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung -

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84
    Die Mitwirkung des Personalrats bei einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung nach § 79 BPersVG gliedert sich ebenso wie die Anhörung nach § 102 BetrVG in zwei aufeinanderfolgende Verfahrensabschnitte, die nach ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat bzw. dem Personalrat voneinander abzugrenzen sind (vgl. BAG Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, unter II 2 b der Gründe).

    Der Arbeitgeber muß deswegen z.B. klarstellen, ob er eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung beabsichtigt (BAG Urteil vom 3. November 1977, aaO; für § 102 BetrVG vgl. nur BAG Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - AP Nr. 10 zu § 102 BetrVG 1972, unter I 1 der Gründe).

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84
    Mit diesen Erwägungen des Landesarbeitsgerichts läßt sich auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß bei Verkündung des Berufungsurteils das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 1984 (- 2 AZR 62/83 - BAG 47, 26 = EzA § 2 KSchG Nr. 5) noch nicht ergangen war, im Entscheidungsfall eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes schon deshalb nicht begründen, weil das Landesarbeitsgericht nicht festgestellt hat, daß der Kläger ein mit einer Änderungskündigung verbundenes Vertragsänderungsangebot zumindest unter Vorbehalt angenommen hätte.
  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84
    Im Urteil vom 28. Februar 1974 hat sich das Bundesarbeitsgericht für das Betriebsverfassungsgesetz auf den Standpunkt gestellt, der Arbeitgeber müsse "ggf. auch den möglichen Kündigungstermin (Kündigungsfrist, Auslauffrist) angeben" (BAG 26, 27, 30; ebenso BAG 35, 118, 123 zu den §§ 77, 72 LPersVG Baden-Württemberg).
  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob auf den Entscheidungsfall bereits die im soeben angeführten Urteil vom 27. September 1984 dargestellten Rechtsgrundsätze oder - wegen des in diesem Urteil vom 27. September 1984 angenommenen Rückwirkungsverbots - noch die frühere ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzuwenden ist, nach der sich der Arbeitnehmer nur dann auf die Möglichkeit seiner Weiterbeschäftigung zu geänderten Vertragsbedingungen berufen konnte, wenn er sich hierzu vor oder unmittelbar nach Ausspruch der Kündigung bereit erklärt hatte (vgl. z.B. Urteil vom 18. Juli 1978 - 2 AZR 748/76 - unveröffentlicht; Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; Urteil vom 9. November 1979 - 7 AZR 933/77 - unveröffentlicht; vgl. auch schon BAG 25, 278, 290 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 a der Gründe, und Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 3 b der Gründe).
  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84
    Vielmehr wird allgemein auch dann von einem "Fortfall des Aufgabenbereichs" des Arbeitnehmers gesprochen, wenn etwa früher von Arbeitnehmern geleistete Arbeiten nunmehr aufgrund von Werkverträgen durchgeführt werden (vgl. BAG 30, 272 ff. = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84
    Vielmehr wird allgemein auch dann von einem "Fortfall des Aufgabenbereichs" des Arbeitnehmers gesprochen, wenn etwa früher von Arbeitnehmern geleistete Arbeiten nunmehr aufgrund von Werkverträgen durchgeführt werden (vgl. BAG 30, 272 ff. = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 311/75

    Anhörung des Betriebsrats - Ordentliche Kündigung - AußerordentlicheKündigung -

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84
    Der Arbeitgeber muß deswegen z.B. klarstellen, ob er eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung beabsichtigt (BAG Urteil vom 3. November 1977, aaO; für § 102 BetrVG vgl. nur BAG Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - AP Nr. 10 zu § 102 BetrVG 1972, unter I 1 der Gründe).
  • BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79

    Mitwirkungsverfahren - Erörterung - Wirksamkeit der Maßnahme

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84
    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 3. Februar 1982 (BAG 37, 387, 392 f. = AP Nr. 1 zu § 72 BPersVG, zu I 3 b der Gründe) entschieden, daß eine Erörterung mit dem Dienststellenleiter nicht notwendig ist, wenn der Personalrat der Maßnahme ausdrücklich zustimmt oder sich nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Zugang der Mitteilung, mit der das Mitwirkungsverfahren eingeleitet worden ist, äußert (§ 72 Abs. 2 Satz 1 BPersVG).
  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob auf den Entscheidungsfall bereits die im soeben angeführten Urteil vom 27. September 1984 dargestellten Rechtsgrundsätze oder - wegen des in diesem Urteil vom 27. September 1984 angenommenen Rückwirkungsverbots - noch die frühere ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzuwenden ist, nach der sich der Arbeitnehmer nur dann auf die Möglichkeit seiner Weiterbeschäftigung zu geänderten Vertragsbedingungen berufen konnte, wenn er sich hierzu vor oder unmittelbar nach Ausspruch der Kündigung bereit erklärt hatte (vgl. z.B. Urteil vom 18. Juli 1978 - 2 AZR 748/76 - unveröffentlicht; Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; Urteil vom 9. November 1979 - 7 AZR 933/77 - unveröffentlicht; vgl. auch schon BAG 25, 278, 290 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 a der Gründe, und Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 3 b der Gründe).
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 512/75

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob auf den Entscheidungsfall bereits die im soeben angeführten Urteil vom 27. September 1984 dargestellten Rechtsgrundsätze oder - wegen des in diesem Urteil vom 27. September 1984 angenommenen Rückwirkungsverbots - noch die frühere ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzuwenden ist, nach der sich der Arbeitnehmer nur dann auf die Möglichkeit seiner Weiterbeschäftigung zu geänderten Vertragsbedingungen berufen konnte, wenn er sich hierzu vor oder unmittelbar nach Ausspruch der Kündigung bereit erklärt hatte (vgl. z.B. Urteil vom 18. Juli 1978 - 2 AZR 748/76 - unveröffentlicht; Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; Urteil vom 9. November 1979 - 7 AZR 933/77 - unveröffentlicht; vgl. auch schon BAG 25, 278, 290 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 a der Gründe, und Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 3 b der Gründe).
  • BAG, 04.03.1981 - 7 AZR 104/79

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkungsverfahren - Ordnungsgemäße Einleitung -

  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73

    Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht -

  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 1093/77

    Reinigungsarbeiten - Stationierungsstreitkräfte - Privatunternehmen - Kündigung -

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 127/83

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Höher- und Rückgruppierung - Eingruppierung:

  • BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77
  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2002 - 17 Sa 13/02

    Kündigungsschutz bei unwirksamer Befristung auf 6 Monate gemäß § 14 Abs 2 Satz 2

    Unabhängig davon, ob der Kündigungszeitpunkt überhaupt richtig angegeben werden muss - dagegen spricht, dass der Arbeitgeber erst nach Zustimmung des Betriebsrats kündigen kann und die Kündigungsfrist erst ab Zugang der Kündigung läuft, auf dessen Zeitpunkt der Arbeitgeber nicht immer Einfluss hat - führt die Unrichtigkeit der Angabe nicht zur Unwirksamkeit der Betriebsratsanhörung (BAG, Urteil v. 29.01.1986, 7 AZR 259/84 n. v.).
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